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   BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73   

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BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73 (https://dejure.org/1975,6694)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1975 - 11 RA 208/73 (https://dejure.org/1975,6694)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1975 - 11 RA 208/73 (https://dejure.org/1975,6694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.11.1965 - 1 RA 352/62

    Begriff des "Angestellten in leitender Stellung" mit dem Zusatz "mit

    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73
    Sie war damals von dem Alter von 45 Jahren, in dem diese Erfahrungen regelmäßig gesammelt zu sein pflegen (vgl. BSG 24, 113 [115]; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG), noch weit entfernt.

    Die Definition dieser Leistungsgruppe ist nicht erschöpfend; ihr voller Sinn erschließt sich erst aus dem Stufenverhältnis der Leistungsgruppen und insbesondere aus dem Vergleich mit den Merkmalen der Leistungsgruppe B 2 (vgl. BSG 24, 113 [115]).

  • BSG, 24.10.1974 - 11 RA 156/73
    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73
    Allerdings kann diese Altersgrenze bei Angestellten, deren Berufstätigkeit eine abgeschlossene Hochschulausbildung erfordert, unterschritten werden, weil sie die geforderten Erfahrungen schon in kürzerer Zeit sammeln können (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 und vom 24. Oktober 1974 - 11 RA 156/73 -); dementsprechend wird z. B. bei dem im Berufskatalog der Leistungsgruppe B 2 erwähnten Oberarzt auch kein Mindestalter gefordert.
  • BSG, 20.09.1973 - 11 RA 20/73
    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73
    Allerdings kann diese Altersgrenze bei Angestellten, deren Berufstätigkeit eine abgeschlossene Hochschulausbildung erfordert, unterschritten werden, weil sie die geforderten Erfahrungen schon in kürzerer Zeit sammeln können (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 und vom 24. Oktober 1974 - 11 RA 156/73 -); dementsprechend wird z. B. bei dem im Berufskatalog der Leistungsgruppe B 2 erwähnten Oberarzt auch kein Mindestalter gefordert.
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 31/79

    Einstufung der Beschäftigungszeit - Ausländliche Versicherungszeit - Qualität der

    In der - höchsten - Leistungsgruppe 1 verzichtet der Gesetzgeber schlechthin darauf, Erfahrungen auch nur zu erwähnen, wenngleich sie dort stillschweigend auch vorausgesetzt werden (vgl. dazu insbesondere die ständige Rechtsprechung des 11. Senats des BSG, z.B. BSGE 39, 95 = SozR 5050 Nr. 1 zu § 22 FRG; BSGE 40, 284, 286).

    Dementsprechend hat u.a. der 11. Senat des BSG bereits darauf hingewiesen, daß die "besonderen Erfahrungen" der Leistungsgruppe 2 bei erforderlicher Hochschulausbildung schon lange vor Vollendung des 45. Lebensjahres, wenn auch in der Regel "nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres" erworben sein können (BSGE 39, 95, 96).

    Da die Leistungsgruppen der Anlage 2 zu § 22 FRG auf Beschäftigte in der Privatwirtschaft ausgerichtet sind (BSG SozR Nr. 3 zu § 22 FRG; BSGE 39, 95, 96 = SozR 5050 § 22 Nr. 1), wird das LSG nicht außer Betracht lassen dürfen, welche Besonderheiten im Verhältnis dazu bei einer Beschäftigung im planwirtschaftlichen Betrieb eines sozialistischen Staates in Rechnung zu stellen sind.

  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Zwar hat das LSG bezüglich der vom Kläger in Polen in der Zeit von März 1947 bis Dezember 1955 verrichteten Tätigkeiten unangegriffen und damit für den Senat bindend (§ 163 SGG) festgestellt, er habe nicht über die besonderen Erfahrungen verfügt, die für die Zuordnung dieser Zeiten zur LGr 2 der Anl. 1 B zu § 22 FRG vorauszusetzen ist (vgl. hierzu BSGE 39, 95, 96 f = 5050 § 22 Nr. 1; BSGE 56, 32, 34 = SozR a.a.O. Nr. 15).
  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 62/82

    Forderung von besonderer Erfahrung - Angestellter in mittlerer Position -

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung schon wiederholt hervorgehoben, daß z.B. bei qualifizierten Ausbildungen, insbesondere bei einer Hochschulausbildung, und bei herausragenden Berufstätigkeiten die "besonderen Erfahrungen" auch schon in einem jüngeren Lebensalter erworben sein können (BSGE 24, 113, 115 = SozR Nr. 2 zu § 22 FRG; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSGE 39, 95, 96 = SozR 5050 § 22 Nr. 1).

    Deshalb hat der erkennende Senat z.B. bei der Hochschulausbildung (BSGE 39, 95) darauf hingewiesen, daß die besonderen Erfahrungen der Leistungsgruppe 2 nicht schon mit dem Abs.chluß der Hochschulausbildung, sondern erst nach einer anschließenden (qualifizierten) Tätigkeit und dann in der Regel nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres erworben sein können; der 1. Senat ist dem beigetreten (SozR 5050 § 22 Nr. 11).

  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 70/79
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in einer Anzahl von Entscheidungen unter Hinweis auf Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Vorschrift ausgeführt hat (z.B. SozR Nr. 8 sowie Nrn. 4, 6 und 7 zu § 22 FRG; SozR 5050 § 22 Nr. 1), sind für die Zuordnung zu den Leistungsgruppen die beigefügten Berufskataloge vielmehr nur dann maßgebend, wenn sich aus den allgemeinen Definitionen keine andere Leistungsgruppe ergibt; den Definitionen kommt der Vorrang vor den Berufskatalogen zu.

    Daß dabei nach der Vorstellung des Gesetzgebers nicht schon eine geringe Zeitspanne genügen kann, ergibt sich bereits daraus, daß der Berufskatalog der Leistungsgruppe B 3 weitgehend auf die Vollendung des 30. Lebensjahres abhebt (vgl. hierzu SozR Nr. 8 zu § 22 FRG Aa 10 sowie SozR 5050 § 22 Nr. 1 auf Seite 2 zur Abgrenzung der "besonderen Erfahrung" im Sinne der Leistungsgruppe B 2).

  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Der Kläger ist ähnlich wie andere Personen ohne Vorgesetztenfunktion, zB Künstler (vgl BSGE 39, 95 : SozR 5050 $ 22 Nr. 1; SozR Nrn 3, 5 und 7 zu $ 22 FRG; SozR 5050 5 22 Nr. 12), einzuordnen, wobei die Einzelprokura, die er für die besondere Art seines Geschäfts benötigte, zu relativieren ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2014 - L 2/12 R 20/11
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung schon wiederholt hervorgehoben, dass etwa bei qualifizierten Ausbildungen, insbesondere bei einer Hochschulausbildung, und bei herausragenden Berufstätigkeiten die "besonderen Erfahrungen" auch schon in einem jüngeren Lebensalter erworben sein können (BSGE 24, 113, 115 = SozR Nr. 2 zu § 22 FRG; SozR Nr. 4 zu § 22 FRG; BSGE 39, 95, 96 = SozR 5O5O § 22 Nr. 1; BSG, aaO).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 61/78

    Angestellte ohne akademische Ausbildung - Einordnung in eine Leistungsgruppe -

    Begabung, Befähigung, Fleiß und Können vermögen für sich allein die Voraussetzung hoher beruflicher Erfahrungen nicht zu ersetzen (vgl BSGE 24, 113, 114 f = SozR Nr. 2 zu @ 22 FRG; BSGE 39, 95, 97 = SozR 5050 5 22 Nr. 1; BSGE 40, 28h, 286 = SozR 5050 5 22 Nr. 2; BSG SozR Nr. 3 zu 5 22 FRG und Nr. 3 zu 5 23 FRG; BSG Praxis 1971, 91; BSG DAngVers 1977, 297; Urteile vom 20. September 1973 - 11 RA 20/73 -und vom 2ü. November 1978 - 11 RA 9/78 -).
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